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| Startseite - Bewerbungs-Ratgeber -
Empfehlungsschreiben |
Bewerbungs-Ratgeber
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Eine
Empfehlung schreiben...
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Was
sind Empfehlungsschreiben bzw. Referenzschreiben?
Empfehlungsschreiben
und Referenzschreiben sind im britischen
und amerikanischen Sprachraum
sehr üblich und werden oft eingesetzt
um Bewerber mit Ihrer Bewerbung
für eine neue Arbeitsstelle persönlich
zu empfehlen. Das Schreiben einer
Empfehlung wird
dabei von einer dritten Person übernommen,
die ein hohes Ansehen besitzt und mit
ihrem
Namen für den Bewerber bürgt.
Allgemein
gilt: Empfehlungsschreiben
werden wie Arbeitszeugnisse erstellt, nur
werden sie persönlicher formuliert.
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Für
wen ist ein Empfehlungsschreiben empfehlenswert?
- Besonders
empfehlenswert für Schüler,
Praktikanten und Studenten, zeitlich
befristeten Arbeitnehmer
- Besonders
empfehlenswert für Anstellungen,
die ohne Arbeitszeugnis beendet werden
- Empfehlenswert
für Freiberufler wie Berater, Trainer,
Dienstleister, etc.
- Empfehlenswert
für Anstellungen, die mit einer
besonderen Tätigkeit oder Verantwortung
verbunden waren
Welche
Anforderungen werden an den Aussteller des
Empfehlungsschreibens gestellt?
- Vertrauenswürdigkeit
des Ausstellers: Der Aussteller eines
Empfehlungsschreibens muss beim Empfänger
des Dokumentes das Gefühl hinterlassen:
„Wenn der Bewerber ein Empfehlungsschreiben
von dieser Person erhalten hat, muss
der Bewerber gut sein.“
- Person
des Ausstellers: In den meisten Fällen
ist der Aussteller eines Empfehlungsschreibens
ein ehemaliger Vorgesetzter oder eine
disziplinarisch übergeordnete Person.
Aber auch Hochschul-Professoren, Pastoren,
Lehrer, Politiker oder andere Personen,
des öffentlichen Lebens eignen
sich für die Ausstellung eines
Empfehlungsschreibens.
- Persönliche
Bekanntschaft: Der Aussteller sollte
dem Bewerber nicht nur bekannt sein,
sondern sollte seine erbrachten Leistungen
auch über einen bestimmten Zeitraum
beurteilen können. So fallen Empfehlungsschreiben,
die aus Gefälligkeit erstellt wurden
und deren Inhalt es anzumerken ist,
auf und benachteiligen den Bewerber
daraufhin.
- Erinnerungsvermögen:
Der Aussteller eines Empfehlungsschreibens
sollte auch noch nach sechs Monaten
sich an den Bewerber erinnern können.
Allzu oft kontaktieren Arbeitgeber den
Aussteller um weitere Fragen zum Bewerber
zu stellen. Wenn dann der Aussteller
sich nicht mehr an den Bewerber erinnern
kann, verliert die gesamte Empfehlung
und der Bewerber an Glaubwürdigkeit.
Welche Anforderungen werden an das
Empfehlungsschreiben selbst gestellt?
- Papier
und Briefkopf: Das Empfehlungsschreiben
sollte mit 1-2 Din A4 Seiten auf gutem
Papier mit ordentlichem Druck erstellt
werden. Wenn möglich mit Briefkopf
(bei Organisationen und Unternehmen),
vollständiger Kontaktadresse und
persönlicher Unterschrift. Die
Kontaktadresse ist hier besonders wichtig,
da sie auch die eigentliche Kennzeichnung
des Ausstellers (Rang, Position) enthält.
- Betreffzeile:
Der Phrase „EMPFEHLUNGSSCHREIBEN“
darf nicht fehlen. Hier sollte der Platz
dafür unter der Kontaktadresse
und oberhalb des eigentlichen Textes
gewählt werden.
- Dienstsiegel:
Ein Dienstsiegel einer Behörde
oder eines Unternehmens wirkt wunder!
- Nennung
des Bewerbers: Im Empfehlungsschreiben
selber muss der Empfohlene mit vollem
Namen, Geburtsort und –datum sowie
Adresse genannt werden. Auch der akademische
Abschluss sollte genannt werden.
- Grund
der Ausstellung: Sehr wichtig ist in
dem Empfehlungsschreiben die Nennung
der Gründe warum
das Dokument erstellt wurde. Damit der
Leser das Empfehlungsschreiben nicht
als Gefälligkeits-Empfehlungsschreiben
empfindet, sollte darin neben den Gründen
auch der Zeitraum, die Erfolge die Leistungsfähigkeit
des Bewerbers genannt werden.
- Spezielle
Eigenschaften: Weiterhin sollten im
Schreiben die speziellen Eigenschaften
des Bewerbers genannt werden. So sind
Eigenschaften wie Zuverlässigkeit,
Loyalität, Motivation, Pünktlichkeit
und weiteren Charaktereigenschaften
hilfreiche und unterstützende Beschreibungen
für den Bewerber.
Wie
sieht der Aussteller den Bewerber in Zukunft:
Nicht fehlen sollte eine Ansicht des Ausstellers
wie und wo er den Bewerber in Zukunft sieht.
Das sollte allerdings zwischen den beiden
Personen abgesprochen sein.
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